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Sozial­medi­zinische Nach­sorge
Bild zum Thema Begleitung (verweist auf den Fachdienst Sozialmedizinische Nachsorge)
Sozial­medi­zinische Nach­sorge
Von der Klinik in das Kinderzimmer

Nach einem Unfall, wenn ihr Kind zu früh auf die Welt kommt oder chronisch erkrankt, ändert sich das Leben als Familie schlagartig …

Bild zeigt: Logo des Bundesverbandes Bunter Kreis
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Nach der Entlassung aus der Klinik ist die Behandlung und intensive Betreuung des kranken Kindes häufig noch nicht beendet. Dabei treten viele Fragen zu den ungewohnten Anforderungen des Alltags auf.

Viele Eltern fühlen sich in dieser Situation mit neuen, schwierigen Aufgaben konfrontiert. In einer solchen Situation besteht der gesetzliche Anspruch auf Nachsorgeleistungen. Die Sozialmedizinische Nachsorge verordnet entweder der behandelnde Krankenhausarzt oder der niedergelassene Vertragsarzt.

Die Nachsorge bietet Ihnen als Familie die erforderliche Unterstützung in den ersten Wochen zu Hause. Wir können Sie dabei begleiten.

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Nach der Entlassung aus der Klinik ist die Behandlung und intensive Betreuung des kranken Kindes häufig noch nicht beendet. Dabei treten viele Fragen zu den ungewohnten Anforderungen des Alltags auf.

Viele Eltern fühlen sich in dieser Situation mit neuen, schwierigen Aufgaben konfrontiert. In einer solchen Situation besteht der gesetzliche Anspruch auf Nachsorgeleistungen. Die Sozialmedizinische Nachsorge verordnet entweder der behandelnde Krankenhausarzt oder der niedergelassene Vertragsarzt.

Die Nachsorge bietet Ihnen als Familie die erforderliche Unterstützung in den ersten Wochen zu Hause. Wir können Sie dabei begleiten.

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Nach der Entlassung aus der Klinik ist die Behandlung und intensive Betreuung des kranken Kindes häufig noch nicht beendet. Dabei treten viele Fragen zu den ungewohnten Anforderungen des Alltags auf.

Viele Eltern fühlen sich in dieser Situation mit neuen, schwierigen Aufgaben konfrontiert. In einer solchen Situation besteht der gesetzliche Anspruch auf Nachsorgeleistungen. Die Sozialmedizinische Nachsorge verordnet entweder der behandelnde Krankenhausarzt oder der niedergelassene Vertragsarzt.

Die Nachsorge bietet Ihnen als Familie die erforderliche Unterstützung in den ersten Wochen zu Hause. Wir können Sie dabei begleiten.

Alle Fach­dienst-Ange­bote im Überblick

Planung der notwendigen Schritte nach der Entlassung des Kindes aus dem Krankenhaus

Ihr Kind ist zu früh geboren. Es ist chronisch erkrankt oder hatte einen Unfall. In dieser Situation ändert sich das Leben als Familie schlagartig. Nach der Entlassung aus der Klinik ist die Behandlung und intensive Betreuung des kranken Kindes häufig noch nicht beendet. Es gibt viele Fragen ...

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Koordination von individuell verordneten Leistungen

Wenn „Frühchen“ oder schwer erkrankte Säuglinge, Kinder oder Jugendliche aus dem Krankenhaus entlassen werden, fühlen sich viele Eltern mit neuen, schwierigen Aufgaben konfrontiert.  In einer solchen Situation besteht der gesetzliche Anspruch auf so genannte Nachsorge-Leistungen ...

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Unterstützung beim Auf- und Ausbau eines individuellen Helfernetzes

Wenn Sie eine Familie mit einem zu früh geborenen, chronisch oder schwer erkranktem Säugling, Kind oder Jugendlichen sind - dann unterstützen, informieren und koordinieren wir in den Kontakten mit den Eltern. Es ist immer das Ziel, dass die Familie möglichst schnell allein mit der veränderten Situation zurechtkommt ...

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Hilfe zur Selbsthilfe und dadurch Erlangung von Sicherheit im Alltag

Ihr zu früh geborener, chronisch oder schwer erkrankter Säugling, Ihr Kind oder Jugendlicher wird aus dem Krankenhaus entlassen? Wir möchten, dass Sie immer besser mit der neuen Situation im Alltag zurechtkommen. Unsere gemeinsamen Gespräche finden entweder in der Klinik, bei Ihnen zu Hause ...

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Unterstützung von Kindern mit Diabetes Typ 1 nach der Behandlung im Krankenhaus

Viele Eltern mit einem an Diabetes Typ 1 erkrankten Kind oder Jugendlichen fühlen sich in dieser Situation mit vielen neuen, schwierigen Aufgaben konfrontiert. Im Fall einer solchen komplexen Versorgungssituation besteht der gesetzliche Anspruch auf Nachsorge-Leistungen und Unterstützung in den ersten Wochen zu Hause ...

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Das Team

Fachdienstleitung

Mitarbeiter*innen

Dittmann, A.

Martin-Wild, A.

Wessel, Daniela

Wiemann, Christiane

Wild, S.

Alle Fach­dienst-Ange­bote im Überblick

Planung der notwendigen Schritte nach der Entlassung des Kindes aus dem Krankenhaus

Ihr Kind ist zu früh geboren. Es ist chronisch erkrankt oder hatte einen Unfall. In dieser Situation ändert sich das Leben als Familie schlagartig. Nach der Entlassung aus der Klinik ist die Behandlung und intensive Betreuung des kranken Kindes häufig noch nicht beendet. Es gibt viele Fragen ...

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Koordination von individuell verordneten Leistungen

Wenn „Frühchen“ oder schwer erkrankte Säuglinge, Kinder oder Jugendliche aus dem Krankenhaus entlassen werden, fühlen sich viele Eltern mit neuen, schwierigen Aufgaben konfrontiert.  In einer solchen Situation besteht der gesetzliche Anspruch auf so genannte Nachsorge-Leistungen ...

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Unterstützung beim Auf- und Ausbau eines individuellen Helfernetzes

Wenn Sie eine Familie mit einem zu früh geborenen, chronisch oder schwer erkranktem Säugling, Kind oder Jugendlichen sind - dann unterstützen, informieren und koordinieren wir in den Kontakten mit den Eltern. Es ist immer das Ziel, dass die Familie möglichst schnell allein mit der veränderten Situation zurechtkommt ...

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Hilfe zur Selbsthilfe und dadurch Erlangung von Sicherheit im Alltag

Ihr zu früh geborener, chronisch oder schwer erkrankter Säugling, Ihr Kind oder Jugendlicher wird aus dem Krankenhaus entlassen? Wir möchten, dass Sie immer besser mit der neuen Situation im Alltag zurechtkommen. Unsere gemeinsamen Gespräche finden entweder in der Klinik, bei Ihnen zu Hause ...

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Unterstützung von Kindern mit Diabetes Typ 1 nach der Behandlung im Krankenhaus

Viele Eltern mit einem an Diabetes Typ 1 erkrankten Kind oder Jugendlichen fühlen sich in dieser Situation mit vielen neuen, schwierigen Aufgaben konfrontiert. Im Fall einer solchen komplexen Versorgungssituation besteht der gesetzliche Anspruch auf Nachsorge-Leistungen und Unterstützung in den ersten Wochen zu Hause ...

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Finanzierung, Kosten etc.

Kostenträger der Regelleistung (seit 01.01.2009) sind die Krankenkassen nach § 43 Abs. 2 SGB V bei „ärztlicher Verordnung für sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen“.
Den Familien entstehen keine Kosten.

Bei Fragen zu Finanzierung, Kostenübernahme und Antragsverfahren können Sie sich gerne an uns wenden. Bitte nutzen Sie dazu das unten stehende Kontaktformular.

Kostenträger der Regelleistung (seit 01.01.2009) sind die Krankenkassen nach § 43 Abs. 2 SGB V bei Bewilligung der „Verordnung für sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen“. Den Familien entstehen keine Kosten.

Bei Fragen zu Finanzierung, Kostenübernahme und Antragsverfahren können Sie sich gerne an uns wenden. Bitte nutzen Sie dazu das unten stehende Kontaktformular.

Ohne Sie und Ihre Unterstützung wären wir so kurze Zeit nach der Entlassung noch lange nicht so weit. Dass es Sie gibt, wissen viel zu wenige Familien!
Philipp

Vater

Es gibt nichts, was Sie noch hätten für uns tun können. Es war rundum eine sehr schöne und hilfreiche Zeit! Leider etwas zu kurz.
Eda

Mutter

Ohne Sie und Ihre Unterstützung wären wir so kurze Zeit nach der Entlassung noch lange nicht so weit. Dass es Sie gibt, wissen viel zu wenige Familien!
Philipp

Vater

Es gibt nichts, was Sie noch hätten für uns tun können. Es war rundum eine sehr schöne und hilfreiche Zeit! Leider etwas zu kurz.
Eda

Mutter

Stellenangebote

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Selbstgestrickte Babysöckchen

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News

Bild zeigt: Info-Poster des Bundesverbandes Das frühgeborene Kind
Bild zeigt: Collage von Fotos ehemaliger Flyer der Frühförderung in Hamm
Bild zeigt: Geschäftsführer Dietmar Zöller überreicht der Jubilarin Angelika Martin-Wild einen Blumenstrauß
Bild zeigt: Die Fachdienstleitungen der Innosozial als Gruppe bei der Inhouseschulung am Röteringshof

Veranstaltungen

Weitere Infos und Details zum Fachdienst Sozial­medi­zinische Nach­sorge

 

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