Nach einem Unfall, wenn ihr Kind zu früh auf die Welt kommt oder chronisch erkrankt, ändert sich das Leben als Familie schlagartig …
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Nach der Entlassung aus der Klinik ist die Behandlung und intensive Betreuung des kranken Kindes häufig noch nicht beendet. Dabei treten viele Fragen zu den ungewohnten Anforderungen des Alltags auf.
Viele Eltern fühlen sich in dieser Situation mit neuen, schwierigen Aufgaben konfrontiert. In einer solchen Situation besteht der gesetzliche Anspruch auf Nachsorgeleistungen. Die Sozialmedizinische Nachsorge verordnet entweder der behandelnde Krankenhausarzt oder der niedergelassene Vertragsarzt.
Die Nachsorge bietet Ihnen als Familie die erforderliche Unterstützung in den ersten Wochen zu Hause. Wir können Sie dabei begleiten.
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Nach der Entlassung aus der Klinik ist die Behandlung und intensive Betreuung des kranken Kindes häufig noch nicht beendet. Dabei treten viele Fragen zu den ungewohnten Anforderungen des Alltags auf.
Viele Eltern fühlen sich in dieser Situation mit neuen, schwierigen Aufgaben konfrontiert. In einer solchen Situation besteht der gesetzliche Anspruch auf Nachsorgeleistungen. Die Sozialmedizinische Nachsorge verordnet entweder der behandelnde Krankenhausarzt oder der niedergelassene Vertragsarzt.
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Bei Fragen zu Finanzierung, Kostenübernahme und Antragsverfahren können Sie sich gerne an uns wenden. Bitte nutzen Sie dazu das unten stehende Kontaktformular.
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