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Sozial­medi­zinische Nach­sorge
Bild zum Thema Begleitung (verweist auf den Fachdienst Sozialmedizinische Nachsorge)
Sozial­medi­zinische Nach­sorge
Von der Klinik in das Kinderzimmer

Nach einem Unfall, wenn ihr Kind zu früh auf die Welt kommt oder chronisch erkrankt, ändert sich das Leben als Familie schlagartig …

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Nach der Entlassung aus der Klinik ist die Behandlung und intensive Betreuung des kranken Kindes häufig noch nicht beendet. Dabei treten viele Fragen zu den ungewohnten Anforderungen des Alltags auf.

Viele Eltern fühlen sich in dieser Situation mit neuen, schwierigen Aufgaben konfrontiert. In einer solchen Situation besteht der gesetzliche Anspruch auf Nachsorgeleistungen. Die Sozialmedizinische Nachsorge verordnet entweder der behandelnde Krankenhausarzt oder der niedergelassene Vertragsarzt.

Die Nachsorge bietet Ihnen als Familie die erforderliche Unterstützung in den ersten Wochen zu Hause. Wir können Sie dabei begleiten.

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Nach der Entlassung aus der Klinik ist die Behandlung und intensive Betreuung des kranken Kindes häufig noch nicht beendet. Dabei treten viele Fragen zu den ungewohnten Anforderungen des Alltags auf.

Viele Eltern fühlen sich in dieser Situation mit neuen, schwierigen Aufgaben konfrontiert. In einer solchen Situation besteht der gesetzliche Anspruch auf Nachsorgeleistungen. Die Sozialmedizinische Nachsorge verordnet entweder der behandelnde Krankenhausarzt oder der niedergelassene Vertragsarzt.

Die Nachsorge bietet Ihnen als Familie die erforderliche Unterstützung in den ersten Wochen zu Hause. Wir können Sie dabei begleiten.

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Nach der Entlassung aus der Klinik ist die Behandlung und intensive Betreuung des kranken Kindes häufig noch nicht beendet. Dabei treten viele Fragen zu den ungewohnten Anforderungen des Alltags auf.

Viele Eltern fühlen sich in dieser Situation mit neuen, schwierigen Aufgaben konfrontiert. In einer solchen Situation besteht der gesetzliche Anspruch auf Nachsorgeleistungen. Die Sozialmedizinische Nachsorge verordnet entweder der behandelnde Krankenhausarzt oder der niedergelassene Vertragsarzt.

Die Nachsorge bietet Ihnen als Familie die erforderliche Unterstützung in den ersten Wochen zu Hause. Wir können Sie dabei begleiten.

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Finanzierung, Kosten etc.

Kostenträger der Regelleistung (seit 01.01.2009) sind die Krankenkassen nach § 43 Abs. 2 SGB V bei „ärztlicher Verordnung für sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen“.
Den Familien entstehen keine Kosten.

Bei Fragen zu Finanzierung, Kostenübernahme und Antragsverfahren können Sie sich gerne an uns wenden. Bitte nutzen Sie dazu das unten stehende Kontaktformular.

Kostenträger der Regelleistung (seit 01.01.2009) sind die Krankenkassen nach § 43 Abs. 2 SGB V bei Bewilligung der „Verordnung für sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen“. Den Familien entstehen keine Kosten.

Bei Fragen zu Finanzierung, Kostenübernahme und Antragsverfahren können Sie sich gerne an uns wenden. Bitte nutzen Sie dazu das unten stehende Kontaktformular.

Ohne Sie und Ihre Unterstützung wären wir so kurze Zeit nach der Entlassung noch lange nicht so weit. Dass es Sie gibt, wissen viel zu wenige Familien!
Philipp

Vater

Es gibt nichts, was Sie noch hätten für uns tun können. Es war rundum eine sehr schöne und hilfreiche Zeit! Leider etwas zu kurz.
Eda

Mutter

Ohne Sie und Ihre Unterstützung wären wir so kurze Zeit nach der Entlassung noch lange nicht so weit. Dass es Sie gibt, wissen viel zu wenige Familien!
Philipp

Vater

Es gibt nichts, was Sie noch hätten für uns tun können. Es war rundum eine sehr schöne und hilfreiche Zeit! Leider etwas zu kurz.
Eda

Mutter

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