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Standort
Beratung
Wir begleiten Sie im Rahmen der Leistungen Ihrer Krankenkasse.
Wir unterliegen der Schweigepflicht.
Zugang
Anspruchsberechtigt sind zu früh geborene, chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Krankenkasse bewilligt sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen, wenn die Nachsorge wegen der Art, Schwere und Dauer der Erkrankung notwendig ist, um den stationären Aufenthalt zu verkürzen oder die anschließende ambulante ärztliche Behandlung zu sichern.
§ Gesetzliche Grundlagen
Quelle: GKV Spitzenverband .
Arbeitsweise, Methoden und Therapien
Besonders geschulte und erfahrene Kinder-Krankenschwestern/Nachsorgemitarbeiter*innen vernetzen, koordinieren, beraten und unterstützen Sie bei dem Übergang vom stationären Aufenthalt zur Versorgung zu Hause.
Sprechen Sie Ihren behandelnden Kinderarzt bzw. das Entlass-Management im Krankenhaus an oder melden Sie sich für evtl. weiterführende Informationen bei uns!
Aktuelle Videos
Nutzen Sie unser Mediacenter. Dort finden Sie alle unsere Videos. Reinschauen lohnt sich!
Regionale Kooperationen
Wir arbeiten u. a. mit folgenden Einrichtungen/Institutionen zusammen:
Weitere Themen
„Das Nachsorgemodell Bunter Kreis e. V. ist deutschlandweit einzigartig. Kein anderes Konzept zur Nachsorge hat so viel Akzeptanz, Know How und politische Effizienz.“
(Zitat von Renate Fabritius-Glaßner, Geschäftsführung Familienorientierte Nachsorge, Neuburg/Donau)
Sie brauchen uns – wir brauchen Sie!
Den Herausforderungen in der Nachsorge stellen wir uns gern – allerdings sind wir dabei dauerhaft auf Unterstützung angewiesen. Ihre Spende ermöglicht und sichert die Arbeit im Rahmen der sozialmedizinischen Nachsorge in unserer Region.
Fördern und unterstützen Sie unsere wertvolle Arbeit mit einer Spende!
BANKVERBINDUNG
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