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Viel mehr als nur Mitbestimmung

Viel mehr als nur Mitbestimmung

Bild zeigt: Flyer vom Betriebsrat liegen wie ein Fächer auf einem Tisch

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Der Betriebsrat der Innosozial gGmbH

 

Die Aufgabe des Betriebsrates

Die Aufgabe des Betriebsrates ist es, die Mitarbeiter*innen im Betrieb zu vertreten.
Der Betriebsrat ist dabei für das Recht aller Mitarbeiter*innen zuständig und nicht für das Recht einzelner Mitarbeiter*innen, dennoch werden die Mitarbeiter*innen vertraulich zu ihren Anliegen beraten.

Diese Auskunft ist nicht rechtsverbindlich. Wenn die Mitarbeiter*innen eine rechtsverbindliche Beratung wünschen, können sie sich individualrechtlich über eine Gewerkschaft oder einen Anwalt beraten lassen.

Der Betriebsrat und der Geschäftsführer arbeiten vertrauensvoll zum Wohle der Mitarbeiter*innen zusammen.
Dies ist eine Kernaufgabe des Betriebsrates.

Der Betriebsrat …

  • sorgt dafür, dass zu Gunsten der Mitarbeiter*innen geltende Gesetze, Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden.
  • verhandelt mit dem Geschäftsführer Maßnahmen, die den Mitarbeiter*innen und dem Betrieb dienen.
  • nimmt Anregungen von Mitarbeiter*innen entgegen und wirkt durch Verhandlungen mit dem Geschäftsführer auf eine Umsetzung hin.
  • ist für die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zuständig – insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie dem beruflichen Aufstieg.
  • setzt sich für sichere Arbeitsplätze im Betrieb ein und unterstützt dabei die Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes.

Der Betriebsrat fördert …

  • die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.
  • die Beschäftigung älterer Mitarbeiter*innen im Betrieb.
  • die Eingliederung besonders schutzbedürftiger Personen und schwerbehinderter Mitarbeiter*innen.
  • die Eingliederung ausländischer Mitarbeiter*innen im Betrieb und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Mitarbeiter*innen.

Zusammensetzung des Betriebsrates und Kontakt

Der Betriebsrat setzt sich aus 9 Kolleg*innen zusammen. Davon ist ein Mitglied für die Betriebsratstätigkeit freigestellt.

Das Betriebsratsbüro befindet sich in der Zeppelinstr. 63, 3. Etage, Raum 3.02

Die Mitarbeiter*innen können die Offene Sprechstunde nutzen: Montags von 10:00 bis 13:00 Uhr und mittwochs von 15:00 bis 18:00 Uhr. Oder sie kontaktieren ein BR-Mitglied ihrer Wahl für ihre Anliegen nach Terminvereinbarung.

Sprechen Sie uns an. Am einfachsten ist die Kontaktaufnahme per E-Mail oder über das Kontaktformular.
Selbstverständlich werden alle Anliegen vertraulich behandelt.

Gesetzliche Grundlagen

Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates sind in § 80 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt.

Sie können sich zu jeder Zeit an den Betriebsrat wenden

Egal welches Anliegen Sie haben, ob interne oder externe Belange: Wir sind für Sie da!

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