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Der Betriebsrat der Innosozial gGmbH
Die Aufgabe des Betriebsrates
Die Aufgabe des Betriebsrates ist es, die Mitarbeiter*innen im Betrieb zu vertreten.
Der Betriebsrat ist dabei für das Recht aller Mitarbeiter*innen zuständig und nicht für das Recht einzelner Mitarbeiter*innen, dennoch werden die Mitarbeiter*innen vertraulich zu ihren Anliegen beraten.
Diese Auskunft ist nicht rechtsverbindlich. Wenn die Mitarbeiter*innen eine rechtsverbindliche Beratung wünschen, können sie sich individualrechtlich über eine Gewerkschaft oder einen Anwalt beraten lassen.
Der Betriebsrat und der Geschäftsführer arbeiten vertrauensvoll zum Wohle der Mitarbeiter*innen zusammen.
Dies ist eine Kernaufgabe des Betriebsrates.
Der Betriebsrat …
- sorgt dafür, dass zu Gunsten der Mitarbeiter*innen geltende Gesetze, Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden.
- verhandelt mit dem Geschäftsführer Maßnahmen, die den Mitarbeiter*innen und dem Betrieb dienen.
- nimmt Anregungen von Mitarbeiter*innen entgegen und wirkt durch Verhandlungen mit dem Geschäftsführer auf eine Umsetzung hin.
- ist für die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zuständig – insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie dem beruflichen Aufstieg.
- setzt sich für sichere Arbeitsplätze im Betrieb ein und unterstützt dabei die Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes.
Der Betriebsrat fördert …
- die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.
- die Beschäftigung älterer Mitarbeiter*innen im Betrieb.
- die Eingliederung besonders schutzbedürftiger Personen und schwerbehinderter Mitarbeiter*innen.
- die Eingliederung ausländischer Mitarbeiter*innen im Betrieb und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Mitarbeiter*innen.
Zusammensetzung des Betriebsrates und Kontakt
Der Betriebsrat setzt sich aus 9 Kolleg*innen zusammen. Davon ist ein Mitglied für die Betriebsratstätigkeit freigestellt.
Das Betriebsratsbüro befindet sich in der Zeppelinstr. 63, 3. Etage, Raum 3.02
Die Mitarbeiter*innen können die Offene Sprechstunde nutzen: Montags von 10:00 bis 13:00 Uhr und mittwochs von 15:00 bis 18:00 Uhr. Oder sie kontaktieren ein BR-Mitglied ihrer Wahl für ihre Anliegen nach Terminvereinbarung.
Sprechen Sie uns an. Am einfachsten ist die Kontaktaufnahme per E-Mail oder über das Kontaktformular.
Selbstverständlich werden alle Anliegen vertraulich behandelt.
Gesetzliche Grundlagen
Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates sind in § 80 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt.
Sie können sich zu jeder Zeit an den Betriebsrat wenden
Egal welches Anliegen Sie haben, ob interne oder externe Belange: Wir sind für Sie da!
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