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Der Betriebsrat der Innosozial gGmbH
Die Aufgabe des Betriebsrates
Die Aufgabe des Betriebsrates ist es, die Mitarbeiter*innen im Betrieb zu vertreten.
Der Betriebsrat ist dabei für das Recht aller Mitarbeiter*innen zuständig und nicht für das Recht einzelner Mitarbeiter*innen. Die Mitarbeiter*innen werden vertraulich zu ihren Anliegen beraten.
Diese Auskunft ist nicht rechtsverbindlich. Wenn die Mitarbeiter*innen eine rechtsverbindliche Beratung wünschen, können sie sich individualrechtlich über eine Gewerkschaft oder einen Anwalt beraten lassen.
Der Betriebsrat und der Geschäftsführer arbeiten vertrauensvoll zum Wohle der Mitarbeiter*innen zusammen.
Dies ist eine Kernaufgabe des Betriebsrates.
Der Betriebsrat …
- sorgt dafür, dass zu Gunsten der Mitarbeiter*innen geltende Gesetze, Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden.
- verhandelt mit dem Geschäftsführer Maßnahmen, die den Mitarbeiter*innen und dem Betrieb dienen.
- nimmt Anregungen von Mitarbeiter*innen entgegen und wirkt durch Verhandlungen mit dem Geschäftsführer auf eine Umsetzung hin.
- ist für die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zuständig – insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie dem beruflichen Aufstieg.
- setzt sich für sichere Arbeitsplätze im Betrieb ein und unterstützt dabei die Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes.
Der Betriebsrat fördert …
- die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.
- die Beschäftigung älterer Mitarbeiter*innen im Betrieb.
- die Eingliederung besonders schutzbedürftiger Personen und schwerbehinderter Mitarbeiter*innen.
- die Integration von Mitarbeiter*innen mit Migrationshintergrund
- die Maßnahmen zur Antidiskriminierung
Zusammensetzung des Betriebsrates und Kontakt
Der Betriebsrat setzt sich aus neun Betriebsratsmitgliedern und sechs Ersatzmitgliedern zusammen.
Das Betriebsratsbüro befindet sich in der Zeppelinstr. 63, 3. Etage, Raum 3.02
Sprechen Sie uns an. Am einfachsten ist die Kontaktaufnahme per E-Mail oder über das Kontaktformular.
Selbstverständlich werden alle Anliegen vertraulich behandelt.
Gesetzliche Grundlagen
Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates sind in § 80 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt.





