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Hinweisgeberschutzgesetz

Im Juli 2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Unternehmen sind nunmehr dazu verpflichtet, ein internes Meldesystem vorzuhalten, das es Personen ermöglicht auf Rechtsverstöße und Missstände im Betrieb hinzuweisen. Hinweisgebende Personen können wertvolle Beiträge dazu leisten, Missstände aufzudecken und negative Folgen für den Betrieb einzudämmen und zu korrigieren.

Die Einhaltung von Gesetzen und der effektive Schutz hinweisgebender Personen ist für die Innosozial gGmbH ein wichtiges Anliegen. Vorliegende Informationen geben Auskunft über die wichtigsten Inhalte des Gesetzes.

Wer kann eine Meldung machen?

Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, können sich an unsere ausgelagerte interne Meldestelle oder an die externe Meldestelle des Bundesamtes für Justiz wenden.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Arbeitsnehmer*innen, auch ehemalige
  • Auszubildende
  • FSJ-ler*innen
  • Praktikanten*innen
  • Bewerber*innen
  • Honorarkräfte
  • Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen

Die genannten Meldestellen sind ausschließlich für diese Personengruppen zuständig.

Wenn Sie als Kunde/Kundin, Patient/Patientin oder Klient/Klientin einen Grund zur Meldung oder Beschwerde haben, so wenden Sie sich bitte an die entsprechende Fachdienst- oder Fachbereichsleitung. Für alle Anliegen dieser Art haben wir unser Beschwerdemanagement.

Welche Verstöße können gemeldet werden?

Grundsätzlich kann jede Handlung gemeldet werden, die strafbewehrt und/oder bußgeldbewehrt ist.

Zusätzlich sind folgende Bereiche aus dem europäischen Recht im Hinweisgeberschutzgesetz besonders genannt:

  • Öffentliches Auftragswesen
  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte
  • Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Produktsicherheit und Konformität
  • Verkehrssicherheitsschutz
  • Umweltschutz
  • Lebensmittelsicherheit
  • Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten
  • Sicherheit von Netz- und Informationsdiensten

Wie sind Hinweisgeber*innen geschützt?

Jede eingehende Meldung wird vertraulich behandelt und entsprechend geschützt, die Identität des Hinweisgebers/der Hinweisgeberin darf ohne ausdrückliche Zustimmung nicht veröffentlicht werden. Anonyme Meldungen sind möglich.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen oder andere Repressalien sind laut Gesetz verboten, sofern die Voraussetzungen für den Hinweisgeberschutz erfüllt sind. Diese sind:

  • Die Meldung über eine Handlung oder Unterlassung muss einen im Gesetz benannten Bereich betreffen
  • Die Informationen über die Verstöße müssen zum Zeitpunkt der Meldung für den/die Hinweisgeber*in überprüfbar sein und es müssen hinreichende Gründe zur Annahme vorliegen, dass die Informationen wahr sind
  • Die Meldung muss in einer der offiziell genannten Meldestellen erfolgt sein

Bitte unbedingt beachten …

Eine Meldung beim Betriebsrat oder beim Vorgesetzen des Betriebes löst diesen besonderen Schutz nicht (!) aus.

Meldestellen

Meldestelle für Beschäftigte der Innosozial gGmbH

Unsere interne Meldestelle ist an die Meldestelle Sozialwirtschaft ausgelagert und behandelt alle Meldungen vertraulich und auf Wunsch anonym.

Falls Sie konkrete Hinweise auf Verstöße haben, können Sie Informationen an folgende Kontaktdaten melden:

Meldestelle Sozialwirtschaft
Zollstockgürtel 59
50969 Köln

E-Mail: innosozial@meldestelle-sozialwirtschaft.de
Telefon: 0221 93646712

Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 17:00 Uhr
und Freitag von 09:00 bis 14:30 Uhr

Hinweisgebende Personen haben zusätzlich die Möglichkeit, Informationen über Verstöße im Rahmen einer persönlichen Zusammenkunft zu melden.
Hierfür ist ein Termin vorab zu vereinbaren.

Die Inanspruchnahme der Meldestelle Sozialwirtschaft ist kostenlos. Es werden keine Kosten oder Aufwendungen erstattet, die der hinweisgebenden Person wegen der Inanspruchnahme entstehen oder entstanden sind, wie z. B. Reisekosten für Rechtsberatung.

Externe Meldestelle des Bundesamtes für Justiz

Missstände können ebenfalls von Hinweisgeber*innen bei der externen Meldestelle des Bundesamtes für Justiz https://www.bundesjustizamt.de vertraulich und auf Wunsch anonym gemeldet werden.

Hinweisgeberschutzgesetz

Im Juli 2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Unternehmen sind nunmehr dazu verpflichtet, ein internes Meldesystem vorzuhalten, das es Personen ermöglicht auf Rechtsverstöße und Missstände im Betrieb hinzuweisen. Hinweisgebende Personen können wertvolle Beiträge dazu leisten, Missstände aufzudecken und negative Folgen für den Betrieb einzudämmen und zu korrigieren.

Die Einhaltung von Gesetzen und der effektive Schutz hinweisgebender Personen ist für die Innosozial gGmbH ein wichtiges Anliegen. Vorliegende Informationen geben Auskunft über die wichtigsten Inhalte des Gesetzes.

Wer kann eine Meldung machen?

Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, können sich an unsere ausgelagerte interne Meldestelle oder an die externe Meldestelle des Bundesamtes für Justiz wenden.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Arbeitsnehmer*innen, auch ehemalige
  • Auszubildende
  • FSJ-ler*innen
  • Praktikanten*innen
  • Bewerber*innen
  • Honorarkräfte
  • Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen

Die genannten Meldestellen sind ausschließlich für diese Personengruppen zuständig.

Wenn Sie als Kunde/Kundin, Patient/Patientin oder Klient/Klientin einen Grund zur Meldung oder Beschwerde haben, so wenden Sie sich bitte an die entsprechende Fachdienst- oder Fachbereichsleitung. Für alle Anliegen dieser Art haben wir unser Beschwerdemanagement.

Welche Verstöße können gemeldet werden?

Grundsätzlich kann jede Handlung gemeldet werden, die strafbewehrt und/oder bußgeldbewehrt ist.

Zusätzlich sind folgende Bereiche aus dem europäischen Recht im Hinweisgeberschutzgesetz besonders genannt:

  • Öffentliches Auftragswesen
  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte
  • Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Produktsicherheit und Konformität
  • Verkehrssicherheitsschutz
  • Umweltschutz
  • Lebensmittelsicherheit
  • Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten
  • Sicherheit von Netz- und Informationsdiensten

Wie sind Hinweisgeber*innen geschützt?

Jede eingehende Meldung wird vertraulich behandelt und entsprechend geschützt, die Identität des Hinweisgebers/der Hinweisgeberin darf ohne ausdrückliche Zustimmung nicht veröffentlicht werden. Anonyme Meldungen sind möglich.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen oder andere Repressalien sind laut Gesetz verboten, sofern die Voraussetzungen für den Hinweisgeberschutz erfüllt sind. Diese sind:

  • Die Meldung über eine Handlung oder Unterlassung muss einen im Gesetz benannten Bereich betreffen
  • Die Informationen über die Verstöße müssen zum Zeitpunkt der Meldung für den/die Hinweisgeber*in überprüfbar sein und es müssen hinreichende Gründe zur Annahme vorliegen, dass die Informationen wahr sind
  • Die Meldung muss in einer der offiziell genannten Meldestellen erfolgt sein

Bitte unbedingt beachten …

Eine Meldung beim Betriebsrat oder beim Vorgesetzen des Betriebes löst diesen besonderen Schutz nicht (!) aus.

Meldestellen

Meldestelle für Beschäftigte der Innosozial gGmbH

Unsere interne Meldestelle ist an die Meldestelle Sozialwirtschaft ausgelagert und behandelt alle Meldungen vertraulich und auf Wunsch anonym.

Falls Sie konkrete Hinweise auf Verstöße haben, können Sie Informationen an folgende Kontaktdaten melden:

Meldestelle Sozialwirtschaft
Zollstockgürtel 59
50969 Köln

E-Mail: innosozial@meldestelle-sozialwirtschaft.de
Telefon: 0221 93646712

Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 17:00 Uhr
und Freitag von 09:00 bis 14:30 Uhr

Hinweisgebende Personen haben zusätzlich die Möglichkeit, Informationen über Verstöße im Rahmen einer persönlichen Zusammenkunft zu melden.
Hierfür ist ein Termin vorab zu vereinbaren.

Die Inanspruchnahme der Meldestelle Sozialwirtschaft ist kostenlos. Es werden keine Kosten oder Aufwendungen erstattet, die der hinweisgebenden Person wegen der Inanspruchnahme entstehen oder entstanden sind, wie z. B. Reisekosten für Rechtsberatung.

Externe Meldestelle des Bundesamtes für Justiz

Missstände können ebenfalls von Hinweisgeber*innen bei der externen Meldestelle des Bundesamtes für Justiz https://www.bundesjustizamt.de vertraulich und auf Wunsch anonym gemeldet werden.