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Koordination von individuell verordneten Leistungen

Wenn „Frühchen“ oder schwer erkrankte Säuglinge, Kinder oder Jugendliche aus dem Krankenhaus entlassen werden, fühlen sich viele Eltern mit neuen, schwierigen Aufgaben konfrontiert.  In einer solchen Situation besteht der gesetzliche Anspruch auf so genannte Nachsorge-Leistungen. Die Sozialmedizinische Nachsorge verordnet entweder der behandelnde Krankenhausarzt oder der niedergelassene Vertragsarzt. Die Nachsorge bietet Ihnen als Familie dann Unterstützung in den ersten Wochen zu Hause.

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