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Wir sind stark im Kinderschutz
Ein Wohl, das uns am Herzen liegt
Gewalt gegen Kinder hat viele Gesichter. Deshalb ist es gut, wenn alle aufmerksam sind. Wie geht es den Kindern, mit denen wir arbeiten?
Insbesondere Fachkräfte der öffentlichen oder freien Kinder- und Jugendhilfe, aber auch alle Mitarbeiter*innen der Innosozial müssen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nach § 8 a SGB VIII anhand eines standardisierten Verfahrens vorgehen.
Begleitung/Beratung durch eine *Insoweit erfahrene Fachkraft bzw. Kinderschutzfachkraft
Die Innosozial verfügt über mehrere ausgebildete Kinderschutzfachkräfte. Diese stehen sowohl den einzelnen Diensten der Innosozial, als auch Kooperationspartnern der Jugendhilfe zur Verfügung. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben verfügen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neben ihrer Zusatzausbildung über notwendige Dokumente sowie eine mit den Jugendämtern des Kreises Warendorf abgestimmte Verfahrensanweisung.
Kinderrechte – Kinderschutz
Die UN-Kinderrechtskonvention definiert 41 Rechte für Kinder. Zu den 10 prägnanten Grundrechten gehören:
- Recht auf Gleichheit
- Recht auf Gesundheit
- Recht auf Bildung
- Recht auf Spiel und Freizeit
- Recht auf freie Meinungsäußerung
- Recht auf Schutz vor Gewalt
- Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht
- Recht auf Schutz vor Ausbeutung
- Recht auf elterliche Fürsorge
- Recht auf besondere Betreuung bei Behinderung
Wir sind stark im Kinderschutz
Wir wollen die Kinderrechte einhalten und beachten, denn das bedeutet Schutz für alle Kinder.
Damit dies gewährleistet wird, ist allen Mitarbeiter*innen bei der Innosozial das standardisierte Verfahren und Vorgehen bei „Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nach § 8 a SGB VIII“ bekannt und sie nehmen an regelmäßigen internen Schulungen teil.
Im Fall der Fälle werden die Mitarbeiter*innen in diesem Verfahren von unseren *Insoweit erfahrenen Fachkräften beraten und unterstützt. Sie helfen dabei, die Kindeswohlgefährdung einzuschätzen und festzulegen, wie weiter zu verfahren ist, um das Kindeswohl zu sichern.
Wichtige Anmerkung: Bei einer eventuellen Gefährdung arbeiten wir gemeinsam und transparent mit den Sorgeberechtigten an einer Verbesserung der Situation.
Die Innosozial verfügt über aktuell fünf *Insoweit erfahrene Fachkräfte. Diese stehen allen Fachdiensten der Innosozial zur Verfügung. Aber auch Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, Lehrer*innen sowie Berufsgeheimnisträger nach § 4 Abs. 1 KKG können sich bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an unsere Fachkräfte wenden und sich anonymisiert beraten lassen.
Koordinatorin
Kontakt
Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, so wenden Sie sich bitte an Frau Behrens.
Bei diesem sensiblen Thema gehen wir vertrauensvoll mit allen Beteiligten um. Wir unterliegen der Schweigepflicht.
*Definition: „Insoweit erfahrene Fachkraft“ oder „Kinderschutzfachkraft“ (alternative/inoffizielle Bezeichnung):
Insoweit erfahrene Fachkraft ist in Deutschland die gesetzlich gem. § 8 a und § 8 b SGB VIII festgelegte Bezeichnung für die beratende Person zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung. (Quelle: Wikipedia)
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