Hauptseite > Angebote > Wohngruppen für Kinder und Jugendliche ab 16 Jahren

Wohngruppen für Kinder und Jugendliche ab 16 Jahren

Das stationäre Angebot: Wohngruppen zur Verselbständigung für (unbegleitete minderjährige ausländische) Kinder und Jugendliche ab 16 Jahren

Es handelt sich bei dem Angebot um eine stationäre Jugendhilfeeinrichtung in Ahlen für die Unterbringung und Betreuung von Jugendlichen im Kern ab 16 Jahren. Die Betreuung erfolgt in Form einer Intensivbetreuung oder einer Betreuung im Bereich der Verselbständigung.
In der Wohngruppe können zunächst insgesamt zehn Jugendliche betreut werden. Jede/r Jugendliche bewohnt ein Einzelzimmer. Küche, Gemeinschaftsräume, Bad und Flur werden gemeinsam genutzt.
Ein Zimmer steht den Mitarbeiter*innen als Büro und Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung.
Nach dem Clearingverfahren wird mit dem Jugendlichen und allen Beteiligten eine individuelle den Bedürfnissen angepasste Perspektive entwickelt.

Die Details zu den Leistungsbereichen:

► Integration

  • Absicherung der Betreuung an 7 Tagen in der Woche
  • 24-stündige Rufbereitschaft
  • Vermittlung einer kulturellen Orientierung („Wie funktioniert Deutschland?“)
  • Vermittlung von Sprachkompetenz
  • Kennenlernen / Vorstellen des sozialen Umfelds

► Erziehung

  • Vermittlung und Einübung lebenspraktischer Fähigkeiten (Kochen, Einkaufen, Umgang mit Geld, Haushaltsführung etc.)
  • Unterstützung einer physisch und psychisch gesunden Entwicklung
  • Berücksichtigung weiblicher und männlicher Lebenswelten
  • Hinführung zu einer selbstbestimmten und selbstbewussten Persönlichkeit
  • Förderung des Sozialverhaltens und der Integration in das soziale Umfeld
  • Hinführung zu einer eigenständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung im Rahmen des gesellschaftlichen Kontextes
  • Vermittlung von gesellschaftlichen Normen und Werten unserer Demokratie
  • Stärkung sozialer Kompetenzen und Aufbau/Förderung eines tragfähigen sozialen Netzes
  • Angebote der Freizeitgestaltung
  • Netzwerkarbeit
  • Dokumentation

► Schule

  • Vermittlung und ggf. Begleitung in Schule
  • Unterstützung bei der Erledigung von Hausaufgaben
  • Akquirieren von Ehrenamtlern zur schulischen Unterstützung
  • kontinuierliche Kooperation mit Schulen im Einzelfall und über den Einzelfall hinaus

► Arbeitsmarkt

  • Vermittlung bei Arbeits– und Praktikumssuche
  • Kooperation mit Arbeitgebern
  • Kooperation mit Jobcenter
  • Kooperation mit Berufsbildungsträgern

Die rechtlichen Grundlagen sind vorrangig die §§ 27 ff in Verbindung mit den §§ 34, 41 und 42 a SGB VIII. Neben der Unterbringung und Betreuung in einer Wohngruppe können auch andere, auf den Einzelfall zugeschnittene Betreuungsangebote, geschaffen werden (z. B. Unterbringung und Betreuung in einer eigenen Wohnung, höhere Betreuungsintensität durch ergänzende Leistungen).
Die Kosten für die Unterbringung und die Betreuung durch unser Personal werden vom zuständigen Jugendamt finanziert.

Mehr zu diesem Angebot erfahren Sie beim