Vorträge zu Vorsorgemöglichkeiten: „Ich entscheide jetzt, wer später für mich entscheidet“ und zum Betreuungsrecht: „Manchmal geht es nicht allein“
Es geht u. a. um folgende Inhalte:
- Mit einer Vorsorgevollmacht regeln Sie die Vertretung für den Fall, dass Ihre Fähigkeit Entscheidungen zu treffen, eingeschränkt ist.
- Eine Betreuungsverfügung regelt den zukünftigen Betreuer/die zukünftige Betreuerin, wenn es sonst keine Person des Vertrauens gibt oder werden möchte.
- Mit einer Patientenverfügung entscheiden Sie jetzt, wo Sie noch selbst entscheiden können, welche Behandlungsmaßnahmen an Ihrem Lebensende durchgeführt werden sollen.
- Unter dem Thema „Betreuungsrecht“ erhalten Sie erste Einblicke in die gesetzliche Betreuung, wenn es „Manchmal nicht mehr alleine geht“