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Neues Angebot: Systemische Familienberatung / Coaching

Sie suchen als Einzelperson, Paar und vielleicht auch als Familie neue Wege und Perspektiven? Dann nutzen Sie unser neues Angebot: Die systemische Familienberatung/Coaching

► Was ist die systemische Familienberatung?
Die systemische Familienberatung ist ein zusätzliches Angebot des Beratungszentrums für Alleinerziehende und andere Familien, das über die pauschale Beratung hinausgeht. Wir begleiten alle Familien und Einzelpersonen bei Bedarf auch im Tandem (zwei Fachkräfte) in Krisensituationen und bieten begleitende und beratende Unterstützung bei schwierigen Veränderungen in Familiensystemen unter Hinzunahme verschiedener systemischer Methoden an. Das Gelingen ist immer abhängig von der Bereitschaft und Mitwirkung der Beteiligten Personen im System.

► Sie beauftragen uns und wir vereinbaren mit Ihnen Ziele für einen gelingenden Prozess
In einem ersten Gespräch gewähren Sie uns einen ersten Einblick in ihr Familiensystem und besprechen mit uns den Anlass Ihrer Kontaktaufnahme zu uns. Wir möchten Sie zielorientiert bei Ihrem Veränderungsprozess begleiten und orientieren uns dabei immer an den Ressourcen der Beteiligten ihres Familiensystems. Daher ist eine anfängliche Auftragsklärung ein fester Bestandteil unseres Beratungsangebotes. Wir möchten transparent mit Ihnen arbeiten und fixieren gemeinsam erarbeitete Ziele bevor wir Sie in dem Veränderungsprozess begleiten.

► Für wen ist dieses Angebot geeignet?
Dieses Angebot ist für alle Familiensysteme geeignet, die sich in einer Krise befinden und Unterstützung benötigen oder die sich z. B auf Grund einer neuen Lebenslage neu orientieren und aufstellen möchten. Wir begleiten Sie während ihrer Veränderungs- und Entscheidungsprozesse. Unser Angebot erfolgt unabhängig von Nationalität, Konfession, sexueller Orientierung oder Religionszugehörigkeit. Da Kommunikation unser wichtigstes Werkzeug ist, müssen wir für eine gelingende Zusammenarbeit das Beherrschen der deutschen oder englischen Sprache voraussetzen.

► Wie häufig finden Termine statt?
Hier möchten wir uns individuell an den Familiensystemen orientieren. Für den ersten Prozess der Auftrags- und Zielklärung empfehlen wir Termine im 14-tägigen Rhythmus. Dieser kann sich aber anschließend unter Berücksichtigung der fachlichen Sinnhaftigkeit und Ihrer Möglichkeiten neben Familienalltag und Beruf verändern.

► Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Im Rahmen eines Erstgesprächs klären wir mit Ihnen, welche Finanzierungsmöglichkeiten für unser Angebot für Sie in Frage kommen. Das Erstgespräch ist kostenlos. Die Kosten für den Prozess werden im Rahmen von Einheiten berechnet und orientieren sich an dem allgemein gültigen Fachleistungsstundensatz. Eine Einheit (120 min) beinhaltet die Vor- und Nachbereitung der Termine, Literaturstudium, und andere Organisationsaufgaben. Diese gesonderten Aufgaben machen 20% einer Einheit aus. Ein Termin im direkten Kontakt beläuft sich somit auf 90-100 min pro Einheit.

  • Wir berechnen pro Einheit à 120 Minuten durch eine Fachkraft einen Kostensatz von 140 €. (Mehrwertsteuer nicht ausweisbar)
  • Wir berechnen pro Einheit à 120 Minuten im Tandem einen Kostensatz von 280,00 €. (Mehrwertsteuer nicht ausweisbar)

Die Anzahl der Einheiten und ob bei Ihnen der Beratungsprozess ganz oder teilweise durch ein Tandem durchgeführt werden sollte, besprechen wir mit Ihnen gemeinsam vor Beginn des Beratungsprozesses.

► Regelung bei einem Terminausfall
Sollten Sie mal einen Termin nicht wahrnehmen können ist eine Absage 24 Stunden vor dem Termin notwendig. In diesem Fall berechnen wir Ihnen selbstverständlich nichts. Im Falle einer kurzfristigeren Terminabsage werden 50% der Einheit berechnet.

► Was passiert, wenn der Beratungsprozess vorzeitig beendet wird?
Der Beratungsprozess kann jederzeit durch Sie oder die Beratungsstelle beendet werden. Für eine vorzeitige Beendigung können verschiedene Gründe in Frage kommen. Wir legen großen Wert auf Transparenz in der Zusammenarbeit mit Ihnen und freuen uns, wenn Sie uns vorzeitig ansprechen. In einem Abschlussgespräch reflektieren wir gemeinsam mit Ihnen der Verlauf der Beratung und die Gründe des vorzeitigen Abbruchs. Der Vertrag ist immer zum Monatsende schriftlich, auch per E-Mail kündbar.

► Wie ist das mit der Schweigepflicht?
Alle Mitarbeiter*innen unterliegen der beruflich bedingten Schweigepflicht. Sollte es doch einmal nötig sein, sich mit Dritten auszutauschen, besprechen wir das vorab mit Ihnen und lassen uns von der Schweigepflicht schriftlich entbinden.

Mehr zu diesem Angebot erfahren Sie beim