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Rückkehrberatung für den Kreis Warendorf

Für wen ist das Angebot (Zielgruppe)
Adressat der kommunal verorteten Rückkehrberatungsstellen sind Geflüchtete vor/im und nach dem Asylverfahren und Geflüchtete ohne gesicherten Aufenthaltsstatus mit Wohnsitz im Kreis Warendorf und Umgebung, sowie darüber hinaus Geflüchtete mit gesichertem Aufenthaltsstatus und Wohnsitz im Kreis Warendorf und Umgebung, sofern keine deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union vorliegt. Die Rückkehr muss in das Herkunftsland erfolgen oder in einen Drittstaat, der zur dauerhaften Aufnahme bereit ist. Ausgeschlossen von einer Förderung sind Drittstaatsangehörige im Dublin-Verfahren oder mit EU-Aufenthalt, die in einen EU- oder Dublin-Staat ausreisen wollen.

Ziele
Ziel einer qualitativ hochwertigen Rückkehrberatung ist es, den Menschen eine auf der Basis umfassender Informationen getroffenen Entscheidung zu ermöglichen und eine bedarfsgerechte Hilfe zu gewähren, um eine Stärkung der freiwilligen Ausreise sowie eine Rückkehr in Würde in ihr Heimatland zu gewähren. Wir orientieren uns in allen Bereichen an den Prinzipien der Unabhängigkeit, Freiwilligkeit und Förderung der Selbsthilfepotentiale, der Kundenorientierung und natürlich auch der Ergebnisoffenheit der Beratung.

Aufgaben
Wir beraten, informieren und geben Hilfestellungen in dem komplizierten Rückkehrprozess und den Umgang mit Behörden und Hilfsorganisationen in den Heimatländern. Selbstverständlich geht es um die Entwicklung einer tragfähigen und realistischen Rückkehrperspektive. Die Beratung ist kostenlos. Wir unterliegen der Schweigepflicht.

Unsere Beratung ist keine Rechtsberatung! Das Beratungsprofil der Rückkehrberater*innen sieht im Rahmen von Individual- aber auch Gruppenberatungen folgende Aufgaben vor:

  • Allgemeine Informationsgespräche, welche über die Möglichkeiten der Rückkehrberatung informieren Beratungsinhalte (Was kann getan werden?), Förderungen…
  • Klärung der persönlichen Situation des Geflüchteten – Anlass für den Beratungstermin/Motivationsgründe; Klärung des Aufenthaltsstatus, ggf. Prüfung eines Beratungsbedarfs durch andere Fachrichtung(en); Klärung der familiären, sozialen und finanziellen Situation; Berücksichtigung des Kindeswohls bei Vorhandensein von Kindern; Prüfung des Vorhandenseins von Reisedokumenten bzw. ID-Nachweisen; bei Ausreise: Information zur Situation im Herkunftsland, Ermittlung von Förderbedarfen.
  • Unterstützung bei der Beschaffung von Dokumenten – Pässe, Passersatzpapiere, Geburtsurkunden, Grenzübertrittsbescheinigungen, Einkommensnachweise bzw. Mittellosigkeitsbescheinigungen, aktuelle Aufenthaltspapiere, Krankheitsberichte etc.
  • Klärung der gesundheitlichen (psychischen/physischen) Situation ggf. MEDA- Beantragung (Medical Assistance) über die International Organisation for Migration (IOM); Vermittlung zu und Austausch mit Ärzten; Absprachen medizinischer Begleitung mit IOM und medizinischen Dienstleistern
  • Klärung der Perspektive im Zielland – Wohnsituation im Zielland; Schule und Ausbildung im Zielland; medizinische Versorgung im Zielland; Arbeitsmarktsituation im Zielland; Sicherheitslage im Zielland; allgemeine Länderinformationen.
  • Information zu Reintegrationsprogrammen im Zielland (zur Existenzsicherung)
  • Organisation der Ausreise unter Beteiligung von Behörden, Anwälten und IOM; Beantragung von Förderungen: IOM, European Return and Reintegration Network (ERRIN) etc.; Kontaktaufnahme zur Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (Migrationsberatungs-zentren); Information an alle notwendigen Stellen: Ausländerbehörden, Sozialämter, Begleiter*innen, Organisationen; Sicherstellung der Fahrt zum Flughafen; Vermittlung an Organisationen im Zielland
  • Information zu Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland zum Zwecke der Rückkehr Klärung mit entsprechenden Anbietern/Organisationen; Absprache mit (Zentralen) Ausländerbehörden
  • Information zu Möglichkeiten der Weiterwanderung insbesondere Klärung der Situation durch IOM; Kontaktaufnahme zu Fachberatungsstellen
  • Unterstützung nach erfolgter Ausreise ggf. Beschaffung/Nachsendung notwendiger Dokumente/Unterlagen; Auszahlungsmodalitäten; Unterstützung des Ablaufs der Reintegrationsförderung

Dafür müssen wir uns regional und überregional mit den Akteuren der Flüchtlingshilfe vernetzen:

Regional

  • Berufskollegien
  • Bürgerzentrum Ahlen (BÜZ)
  • Caritasverband im Kreisdekanat Warendorf
  • Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe
  • Jobcenter
  • Arbeitsagentur
  • Kommunaler Integrationsdienst
  • Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf
  • Migrationsberatungen
  • Psychosoziales Kompetenzzentrum Innosozial
  • Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen
  • GGUA Münster
  • Refugio Münster
  • Schulsozialarbeit
  • Sozialamt
  • VHS

Überregional

  • Internationale Organisation für Migration (IOM)
  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
  • Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
  • SOLWODI Deutschland e.V.
  • Micado Migration: Projekt IntegPlan
  • Centrum für internationale Migration und Entwicklung
  • Projekt URA (Kosovo)
  • MELONET: Medizinisches Logistik-Netzwerk
  • ZIRF Datenbank
  • Infoportale
  • Botschaften

Qualifikationen und Anforderungen an die Mitarbeiter*innen
Sozialarbeiter*in oder Jurist*in mit Kenntnissen im Asyl- und Aufenthaltsrecht. Die Berater*innen verfügen über Fremdsprachenkenntnisse und arbeiten mit qualifizierten Sprach- und Kulturmittler*innen oder Dolmetscher*innen zusammen.

Adresse und Ansprechpartner

Innosozial Beckum
Linnenstraße 37
59269 Beckum

  • Kaniwar Majid: 0176 205510386 | majid@innosozial.de

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