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Auszahlung des Pflegegeldes für Betreuung des Pflegekindes

Pflegeeltern erhalten ein monatliches Pflegegeld, das unterteilt ist in Kosten zur Erziehung und Kosten für materielle Aufwendungen. Das Pflegegeld muss nicht versteuert werden. Zusätzlich erhalten Pflegeeltern anteiliges Kindergeld. Für besondere Ereignisse wie Urlaub, Weihnachten, Einschulung, Taufe, Klassenfahrt etc. können Beihilfen beantragt werden.

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