Jugend- und Verselbstständigungswohngruppe
Jugend- und Verselbstständigungswohngruppe
Gebiet
Wir betreuen die Jugendlichen in Ahlen. Wir kooperieren mit Jugendämtern aus ganz Deutschland.
Standort
Die Adresse wird zum Schutz der Jugendlichen nicht bekannt gegeben. Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an die Fachdienstleitung, Frau Hendricks.
Beratung
Die Beratung richtet sich an die Personensorgeberechtigten und alle weiteren Familienmitglieder. Die Jugendlichen haben in der Wohngrupe eine feste Bezugsperson. So wird eine umfassende Begleitung und Betreuung bis zur Volljährigkeit und darüber hinaus gesichert.
Wir unterliegen der Schweigepflicht.
Zugang
Im Rahmen der stationären Unterbringung in einer Wohngruppe können männliche Jugendliche und junge Erwachsene ab 16 Jahre aufgenommen werden. Die Aufnahme jüngerer Jugendlicher ist prinzipiell möglich, erfordert allerdings eine genaue pädagogische Prüfung im Einzelfall.
Das Aufnahmeverfahren:
- Die Anfrage durch das Jugendamt
- Das Erstgespräch mit Jugendamt, dem Jugendlichen und der Fachdienstleitung in der Wohngruppe
- Entscheidung zur Zusammenarbeit mit Handlungsabsprachen und Arbeitsauftrag
- Die erste Arbeitsphase mit dem Aufbau einer tragfähigen und vertrauensvollen Arbeitsbeziehung zwischen dem Jugendlichen und der/des Fachdienstmitarbeiters*in
§ Gesetzliche Grundlagen
Wir sind ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.
Die rechtlichen Grundlagen sind vorrangig die §§ 27 ff in Verbindung mit den §§ 34, 41 und 42 a SGB VIII. Neben der Unterbringung und Betreuung in einer Wohngruppe können auch andere, auf den Einzelfall zugeschnittene Betreuungsangebote, geschaffen werden (z. B. Unterbringung und Betreuung in einer eigenen Wohnung, höhere Betreuungsintensität durch ergänzende Leistungen).
Arbeitsweise, Methoden und Therapien
Das Team besteht aus Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen sowie anderen pädagogischen Fachkräften. Alle Mitarbeiter*innen verfügen über Zusatzqualifikationen und nehmen an regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen sowie Supervisionen teil.
In der Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach § 8 a Abs. 1 SGB VIII sind alle Mitarbeiter*innen geschult.
In der Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach § 8 a Abs. 1 SGB VIII sind alle Mitarbeiter*innen geschult.
Weitere Infos finden Sie dazu unter dem Punkt Stark im Kinderschutz.
Regionale Kooperationen
Wir arbeiten u.a. mit folgenden Einrichtungen/Institutionen zusammen:
- Jugendämter der zuständigen Kreise und Städte
- Schulen/Berufsschulen
- Arbeitsagentur
- Sportvereinen
- Bildungsträger
- Ausländerbehörden
Weitere Themen
Die methodischen Grundlagen lassen sich wie folgt beschreiben:
- Positive Verstärkung bei persönlichen Fortschritten und Erfolgen
- Erarbeitung sozialer Kompetenzen und Übertragung auf andere Lebensbereiche
- Darstellung alternativer Handlungs- und Verhaltensmöglichkeiten
- Wahrnehmung der Zusammenhänge zwischen der eigenen Geschichte und Problemen der Gegenwart sowie der Erarbeitung von Veränderungsmöglichkeiten
- Auseinandersetzung mit der Vergangenheit und möglicher Perspektiven
- Einzel– und Gruppengespräche
- Lebensweltorientierung durch Einbeziehung des Umfeldes (Nachbarn, Ehrenamtlern, Paten)
- Netzwerkarbeit (Jugendzentren, Vereine, Verbände, Arbeitgeber, Schulen etc.)
- Verlässliches und tragfähiges Beziehungsangebot „rund um die Uhr“
- Nutzen der persönlichen Qualifikationen der Mitarbeiter*innen (z. B. Vermittlung handwerklicher Tätigkeiten)
- Therapeutische Leistungen im Sinne systemischer und kontrollierbarer Einflussnahme mit dem Ziel, Leidenszustände und Störungen von Jugendlichen zu lindern und zu beheben
- Weitere Angebote des Trägers können ohne großen Aufwand genutzt werden (sexualpädagogische Angebote), sowie interne Fortbildungen der Mitarbeiter*innen zu bestimmten Störungsbildern (Autismus, Trauma, Ergotherapie, Logopädie etc.)